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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat u. a. folgende Aufgaben:
  • Beratung und Abstimmung in allen Aufgabenbereichen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung hinsichtlich der Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien, insbesondere durch die Initiierung und Durchführung langfristiger Aufklärungsmaßnahmen.
  • Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe befassten Behörden und Organe.
  • Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen – mit der Ersten Hilfe befassten – öffentlichen Rechtsträgern.
  • Aufnahme und Pflege des Kontaktes mit anderen Organisationen und Vereinigungen des Gesundheitswesens, die sich z.B. mit der Erarbeitung wissenschaftlicher Empfehlungen befassen, insbesondere mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung.
  • Mitwirkung in Fachorganisationen, Verbänden und anderen Vereinigungen, soweit Aufgabengebiete der BAGEH berührt werden.
  • Zusammenwirken der in der BAGEH vertretenen Organisationen und Persönlichkeiten bei besonderen Anlässen.
  • Sonstige Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung, die in den Bereich der Ersten Hilfe fallen.
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